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Information
zur Neufassung
des § 2 Absatz 3a StVO
gültig ab 1. Mai 2006
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse
anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel
in der Scheibenwaschanlage."
Mit der richtigen Bereifung im Winter
sparen Sie nicht
nur Geld, sondern auch Punkte. Denn basierend auf
dem erweiterten Gesetzestext wird der Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:
•20 Euro Bußgeld, wenn
ein Fahrzeug ohne Behinderung
Anderer nicht den Witterungsverhältnissen
angepasst ist.
•40 Euro Bußgeld und 1 Punkt im
Zentralverkehrsregister in
Flensburg, falls eine Behinderung vorliegt. |

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