Information zur Neufassung
des § 2 Absatz 3a StVO
gültig ab 1. Mai 2006

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Mit der richtigen Bereifung im Winter sparen Sie nicht
nur Geld, sondern auch Punkte. Denn basierend auf dem erweiterten Gesetzestext wird der Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:

•20 Euro Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung
Anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.

•40 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Zentralverkehrsregister in
Flensburg, falls eine Behinderung vorliegt.
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