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Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und
Garantie?
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür
einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln
ist.
Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon
zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die
sich
erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel).
Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend.
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437
BGB
beträgt seit 1.1.2002 24
Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt
werden.
Bei etwaigen Mängeln muss immer beim Händler reklamiert
werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige
Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an
den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet
ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer
auf die Funktionsfähigkeit
bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten
Zeitraum. Bei einer Garantie spielt
der Zustand der Ware zum Zeitpunkt
der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit
der besagten Teile
(oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird.
Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom
Händler
oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder
der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der
Garantiegeber
nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe
der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die
gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar
- im
Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur
neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen
Gewährleistung Anwendung findet.
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