Die
IDENTICA Garantie

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5 Jahre Qualitätsgarantie auf die
ausgeführten Arbeiten. Der
IDENTICA-Betrieb
gewährt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
eine fehlerfreie Ausführung
der in Auftrag gegebenen Lack- und
Karosseriearbeiten. Der IDENTICA-Betrieb gibt
darüber hinaus ab Abnahm
des reparierten Fahrzeuges eine 5-Jahres-Garantie auf
alle durchgeführten
Lack- und Karosseriearbeiten, soweit der IDENTICA Betrieb nicht
als Sub-Unternehmer
tätig wurde. Die Ersatzteilgarantie des Ersatzteil Herstellers
wird in vollem Umfang weiter gegeben. Von dieser Zusage sind nicht erfasst
Schäden
an Motor, Getriebe, Fahrwerk und elektrischen Aggregaten
sowie Glas- und
Kunststoff-Reparaturen.
(IDENTICA FairRepair).
Diese Garantie gilt nur unter der Bedingung, dass das Fahrzeug
1 x jährlich zu einer
kostenlosen Inspektion vorgefahren wird.
Etwaige Mängel sind dem garantiepflichtigen
Betrieb unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Natürlicher
Verschleiß sowie
Schäden
aufgrund mangelhafter
Pflege, normaler Alterung oder äußerer Umstände z. B. Vogelkot
sind von der Garantie ausgenommen.
Die Garantie beschränkt sich auf die Beseitigung etwaiger Instandsetzungsfehler
auf
Kosten des Betriebes, die auf fehlerhafte Reparatur oder
unsachgemäße Verarbeitung
zurückzuführen sind. Diese Arbeiten sind in dem garantiepflichtigen
Betrieb durchzuführen.
Alleiniger Garantieberechtigter ist der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der
Durchführung
der Reparaturarbeiten (Rechnungszeitpunkt). Bei Verkauf
des Fahrzeuges erlischt diese
Garantie. Der Erwerber ist auf die gesetzliche
Gewährleistung beschränkt. |