Die IDENTICA Garantie

Garantie für Qualität auf 5 Jahre
5 Jahre Qualitätsgarantie auf die ausgeführten Arbeiten. Der IDENTICA-Betrieb
gewährt im Rahmen der gesetzlichen Bestim­mungen eine fehlerfreie Ausfüh­rung
der in Auftrag gegebenen Lack- und Karosseriearbeiten. Der IDENTICA-Betrieb gibt
darüber hinaus ab Abnahm des reparierten Fahrzeuges eine 5-Jahres-Garantie auf
alle durchgeführten Lack- und Karosseriearbeiten, soweit der IDENTICA Betrieb nicht
als Sub-Unternehmer tätig wurde. Die Ersatzteilgarantie des Ersatzteil Herstellers
wird in vollem Umfang weiter gegeben. Von dieser Zusage sind nicht erfasst Schäden
an Motor, Getriebe, Fahrwerk und elektrischen Aggregaten sowie Glas- und
Kunststoff-Reparaturen.

(IDENTICA FairRepair).
Diese Garantie gilt nur unter der Bedingung, dass das Fahrzeug 1 x jährlich zu einer
kostenlosen Inspektion vorgefahren wird. Etwaige Mängel sind dem garantiepflichtigen
Betrieb unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden
aufgrund mangelhafter Pflege, normaler Alterung oder äußerer Umstände z. B. Vogelkot
sind von der Garantie ausgenommen.

Die Garantie beschränkt sich auf die Beseitigung etwaiger Instandsetzungsfehler auf
Kosten des Betriebes, die auf fehlerhafte Reparatur oder unsachgemäße Verarbeitung
zurückzuführen sind. Diese Arbeiten sind in dem garantiepflichtigen Betrieb durchzuführen.

Alleiniger Garantieberechtigter ist der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Durchführung
der Reparaturarbeiten (Rechnungszeitpunkt). Bei Verkauf des Fahrzeuges erlischt diese
Garantie. Der Erwerber ist auf die gesetzliche Gewährleistung beschränkt.